** ''Haben'' ist ein Begriff aus dem kaufmännischen Rechnungswesen und bezeichnet die rechte Seite eines Kontos im Gegensatz zu der linken ''Soll''-Seite.
** Die Begriffe Soll und Haben sind buchhalterische Begriffe, die nicht automatisch bei jedem Konto der Buchhaltung die gleiche Bedeutung haben.
** Für Girokonten gilt: Im ''Haben'' wird der Zugang und im ''Soll'' der Abgang von Geld verbucht.